Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie in allen Geschäften, gastronomischen Betrieben und sonstigen Einrichtungen mit Kundenverkehr erweiterte Hygienevorschriften gelten. Die aktuell geltenden Regeln können Sie im Detail hier nachlesen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln.html
Wenn Sie Einkäufe im Geschäft abholen, achten Sie bitte auf die dort ausgeschilderten Regeln wie das Tragen einer Alltagsmaske und Sicherheitsabstände. Bei der Auslieferung von Waren müssen Sie aktuell bei vielen Liefer- und Paketdiensten keine Empfangsbestätigungen unterschreiben. Wo immer möglich, findet eine kontaktlose Lieferung statt.
Die Ausbreitung von Corona lässt sich durch die Einhaltung von einfachen Verhaltensregeln verlangsamen. Hilfreich und leicht zu merken ist dabei die AHA-Formel:
Die Preise der angebotenen Waren und Dienstleistungen werden nach dem aktuellen Konjunkturpaket zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 mit 16% (statt 19%) und 5% (statt 7%) Mehrwertsteuer berechnet und entsprechend auf den Produktseiten und im Warenkorb deklariert.
Für Speisen von Restaurants gilt ab dem 01.07.2020 befristet bis zunächst 30.06.2021 ein einheitlicher Steuersatz von 7% – sowohl für Außer-Haus-Bestellungen, als auch für den Verzehr vor Ort im Restaurant.
Weitere Infos unter: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html